CORONA-Hinweise

Ab dem 16. September 2021 gilt laut Corona-Verordnung in Baden-Württemberg folgendes Drei-Stufen-Modell:

Basis-Stufe Warn-Stufe Alarm-Stufe
Sie liegt solange vor, bis die Warn- oder Alarmstufe erreicht ist. Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz 8/100.000, bzw. AIB 250 Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz 12/100.000, bzw. AIB 390

Im Augenblick befinden wir uns  im roten Bereich (Alarm-Stufe). D.h., es gelten  die 2-G-Regeln.

Für Hotelgäste ergibt sich daraus Folgendes:

beim Einchecken sind vorzulegen ein Nachweis über

      •  eine vollständige Corona-Genesung
      •  oder eine vollständige Impfung (digitaler Covpass des RKI + Lichtbildausweis). Das Impfheft genügt nicht mehr.

Eine Beherbergung von ungeimpften/ungenesenen Gästen ist während der Alarm-Stufe leider nicht möglich

Im übrigen gelten weiterhin die bekannten AHA-Regeln (Mindesabstand 1,5 Meter, Mund-Nasen-Bbedeckung – am besten mit FFP2-Maske – außerhalb des Gästezimmers u. regelmäßiges u. gründliches Händewaschen mit Flüssigseife oder einer geeigneten Desinfektionslösung), sowie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten (dienen ausschließlich zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer auftretenden Infektion durch das Gesundheitsamt, sie werden nach vier Wochen gelöscht).

Zu Ihrer Information hier noch einige weiterführende Links und der tägliche Lagebericht des RKI. Ihn können Sie als PDF-Datei herunterladen. Maßgeblich ist die Seite 2 des Dokuments. Für den 2.2.2022 sieht sie etwa so aus:

 

Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) - 2022-02-02-de

Diese Seite wird täglich aktualisiert. Allerdings nicht von Samstag bis Montag, da die RKI-Zahlen dann unzuverlässig sind (Sa., So. zu niedrig, Mo. zu hoch).

 

 

 

 

Mehr Informationen:

Stadt STUTTGART: Informationen zum Coronavirus

RKI-Dashboard

und weltweit:

Johns Hopkins University Covid-19 Dashboard